Mietbedingungen

§1 Vertragsberechtigte

Der Mieter muss das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in Deutschland haben.

§2 Gegenstand und Leistung

Tastenexpress (im Folgenden Vermieter genannt) stellt dem Mieter für die Dauer des Mietverhältnisses die im Vertrag benannten Mietgegenstände zur Verfügung. Diese bleiben dabei Eigentum des Vermieters.

Für die Überlassung der Mietgeräte wird die Monatsmiete gemäß Vereinbarung fällig. Dabei ist die erste (ggf. anteilige) Monatsmiete inkl. Mietkaution und der Servicepauschale vor Mietbeginn zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Überweisung durch den Mieter oder per SEPA-Lastschriftmandat. Alle weiteren Monatsmieten sind zu Beginn des Monats, in dem die Miete fällig wird, innerhalb der ersten fünf Werktage zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist tritt sofortiger Verzug ein. Folgende Gebühren können dem Mieter bei Verzug in Rechnung gestellt werden:

Je Mahnung Je Lastschriftrückgabe
2,50 EUR i.H.d. entstandenen Kosten

§3 Beginn, Dauer und Ende des Mietverhältnisses

Der Mietvertrag beginnt mit dem im Vertrag genannten Mietbeginn. Die rechtzeitige Bereitstellung des Instrumentes kann nur gewährleistet werden, wenn der Erstbeitrag und der unterschriebene Mietvertrag mindestens 5 Werktage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sind. Durch den Mieter verschuldete Verzögerungen gehen zu Lasten des Mieters. Hat der Vermieter die Verzögerung verschuldet, erstattet er die entgangenen Nutzungstage anteilig.

Der Mietvertrag beinhaltet einen Mindestmietpreis von 3 Monaten. Dies gilt auch für den Fall, dass die Mietgegenstände eher zurückgegeben werden. Solange die Mietgegenstände nicht zurückgesendet werden, ist das Ende des Mietvertrages unbestimmt.

Das Mietverhältnis endet am nächsten 01. oder 15. eines Monats nach Abgabe oder Abholung der im Vertrag festgelegten Mietgegenstände. Der Tag der Abgabe bzw. Abholung ist gemäß §7 festgelegt.

§4 Kündigung des Mietverhältnisses

Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zum nächsten 01. oder 15. eines Monats gekündigt werden. Für die Kündigung durch den Mieter reicht die Beauftragung der Retoure beim Vermieter gemäß §7 aus. Eine schriftliche Kündigung durch den Mieter ist nicht erforderlich. Es ist mindestens ein Mietpreis von drei Monatsmieten zu zahlen.

Kommt der Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand, hat der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Auch in diesem Fall ist der Mieter dazu aufgefordert, die durch den Vermieter bereitgestellten Rücksendeoptionen gemäß §7 zu nutzen bzw. einzuhalten. Andernfalls trägt der Mieter die Kosten für die Rücksendung. Dies gilt ebenso für unfrei versendete Ware. Kommt der Mieter der Kündigung nicht nach, kann der Vermieter ausstehende Zahlungen und den im Mietvertrag angegebenen Wert der Mietgegenstände geltend machen.

§5 Mietkaufoption & Garantie

Der Mieter hat die Möglichkeit die Mietgegenstände käuflich zu erwerben. Hierfür fordert der Mieter ein Kaufangebot vom Vermieter an. Die Gültigkeit ist dem Mietkaufangebot zu entnehmen. Zahlt der Mieter innerhalb dieser Frist die im Angebot genannte Restsumme endet das Mietverhältnis zum dort angegebenen Mietende. Lässt der Mieter das Mietkaufangebot verstreichen, läuft der Mietvertrag unverändert weiter und ausstehende Mieten sind ggf. unverzüglich nachzuzahlen. Pro Mietgegenstand werden bis zu sechs bereits gezahlte Monatsmieten auf den Mietkaufpreis angerechnet.

Mit der Bezahlung der Restsumme geht der Besitz auf den Mieter über. Dieser erhält eine Rechnung als Nachweis über den Kauf. Ab Rechnungsdatum gewährt Tastenexpress 2 Jahre Händlergarantie.

§6 Schäden am Mietgegenstand, Haftung, Kaution

Der Mieter hat mit den Mietgegenständen sorgsam umzugehen und haftet vollumfänglich für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände entstehen.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter aus verspäteter Lieferung oder anderweitiger Verzögerung entstehen sowie aufgrund von technischen Mängeln am Gerät (z.B. bei Veranstaltungen jeglicher Art). Bereits gezahlte Mietkosten werden für die Zeit der Nichtnutzbarkeit zurückgezahlt.

Entstandene Schäden oder Defekte sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Reparaturen sind nur durch den Vermieter zulässig. Reparaturkosten, welche durch Verschleiß oder einem Materialmangel entstehen, werden vom Vermieter übernommen. Gibt der Mieter eigenmächtig eine Reparatur in Auftrag, so trägt er hierfür die entstandenen Kosten.

Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung der Mietgegenstände oder dessen Zubehör entstanden sind. Gleiches gilt für Schäden, die durch eine nichtberechtigte Person entstanden sind, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt werden. Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch Einwirkung Dritter entstehen, wenn sich der Verursacher des Schadens nicht ermitteln lässt.

Bei Verlust der Mietgegenstände wird der im Vertag genannte Mietkaufpreis in Rechnung gestellt.

Eine Untervermietung der Mietgegenstände ist nicht gestattet.

Der Mieter hinterlegt zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution. Die Höhe der Kaution ist im Mietvertrag festgehalten. Diese wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe der Mietgegenstände erstattet.

§7 Versand und Rückgabe

Vor dem Versenden der Mietgegenstände wird vom Vermieter eine Kontrolle auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit durchgeführt. Anhand der Angaben im Mietvertrag sind Vollständigkeit und ggf. Zustand der Mietgegenstände und des Zubehörs bei Eintreffen beim Mieter zu kontrollieren. Entspricht der Lieferumfang bei Lieferung nicht den Angaben im Mietvertrag oder weist die Kartonage oder dessen Inhalt Transportschäden auf, hat der Mieter dies unverzüglich zu protokollieren und dem Vermieter mitzuteilen. Mit der Zustellung der Mietgegenstände geht die Gefahr auf den Mieter über. Bei Übergabe erkennbare Mängel, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unwesentlich beeinträchtigen, können nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich dem Vermieter angezeigt werden. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt und mängelfrei. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

Der Vermieter trägt die Kosten der Zustellung im Rahmen einer Standardlieferung. Auf Wunsch kann der Mieter eine Expresslieferung bestellen. In diesem Fall erhebt der Vermieter eine Express-Pauschale i.H.v. 20,- EUR pro Paket.

Die Sendung gilt mit dem ersten Zustellversuch als zugestellt. Liegt der erste Zustellversuch nach dem Datum des Mietbeginns und liegt das Verschulden beim Vermieter (s. §3) erstattet der Vermieter anteilig die Tage der entgangenen Nutzung. Ersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung im Rahmen weiterer Zustellversuche sind ausgeschlossen. Der Mieter trägt die Verantwortung für eine ordentliche Übergabe beim Empfang am Lieferort. Schlägt die Zustellung endgültig fehl und hat der Mieter die Ursache hierfür zu verantworten, kann der Vermieter eine Kostenpauschale i.H.v 10,- EUR pro Paket wegen fehlgeschlagener Zustellung dem Mieter in Rechnung stellen.

Der Auftrag zur Rückgabe kann unter www.tastenexpress.de/rueckgabe ausgelöst werden. Der Vermieter bietet über diesen Weg mindestens eine Rücksendeoption kostenfrei an. Die Preise für kostenpflichtige Rücksendeoptionen werden dem Mieter vor der Beauftragung unter der o.g. Webadresse angezeigt. Nutzt der Mieter andere als die vorgegebenen Rücksendewege, trägt er hierfür die Kosten. Dies gilt ebenso für unfrei versendete Ware.

Der Mieter trägt bei Rückgabe die Verantwortung für ordnungsgemäße Verpackung und Übergabe. Dies beinhaltet die transport-sichere Verpackung der Mietgegenstände (siehe Einpackanleitung), das Entfernen ungültiger Paketscheine bzw. anderer irreführender Informationen, sowie die ordentliche Übergabe bei Rücksendung (insb. bei Abholung vor Ort).

Bei Rückgabe gilt der Mietgegenstand an dem Tag als zurückgegeben, an dem dieser entweder bei einem Versanddienstleister mit einem gültigen Versandschein abgegeben wurde oder am Tag des ersten Abholungsversuches gemäß Rückgabeauftrag. Dies gilt nicht, wenn der Abholversuch fehlgeschlagen ist und der Mieter die Gründe hierfür zu verantworten hat. Schlägt die Abholung endgültig fehl und hat der Mieter die Ursache hierfür zu verantworten, kann der Vermieter eine Kostenpauschale i.H.v 10,- EUR pro Paket wegen fehlgeschlagener Abholung dem Mieter in Rechnung stellen. Nutzt der Mieter andere als die vorgegebenen Rücksendewege, hat er gegenüber dem Vermieter einen Nachweis über den Tag der Abgabe zu erbringen. Andernfalls gilt der Mietgegenstand bei Eintreffen beim Vermieter als zurückgegeben.

Im Rahmen der Rückgabe wird vom Vermieter eine Kontrolle auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit durchgeführt. Der Vermieter ist berechtigt, Fehlbestände lt. Gebührenaufstellung (s. unten) festzustellen und den Zustand des Gegenstandes und des Zubehörs nach seinem Ermessen verbindlich zu beurteilen und dem Mieter ggf. in Rechnung zu stellen. Der Vermieter kann nach eigenem Ermessen in begründeten Fällen zusätzliche Reinigungskosten erheben. Sowohl der Mietgegenstand als auch mitgeliefertes Zubehör sind bei Rückgabe vollständig, intakt und in einem sauberen Zustand zurückzugeben. Ist dies nicht der Fall, werden folgende Gebühren erhoben:

Handbuch Netzteil Kabel Pedal Kartonagen Zusätzliche Reinigung
10,- EUR 30,- EUR 7,- EUR 35,- EUR 10,- EUR bis zu 20,- EUR

§8 Datenschutz

Bitte beachten Sie hierfür unsere Datenschutzerklärung. Nachzulesen unter https://tastenexpress.de/datenschutzerklaerung/.

§9 Sonstige Bestimmungen

Zu diesem Vertrag bestehen keine Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Berlin.

 

Stand: 21.02.2019